Blütenstände zurückschneiden

Agrartipp, 07.03.2006

Abgestorbenen und erfrorenen Blütenstände von Gräsern und Stauden können zurückgeschnitten werden (falls nicht im letzten Jahr geschehen), um Pflanzen und Tieren natürlichen Winterschutz zu bieten.
Weiterhin können überwinterte Balkonpflanzen umgetopft werden, aber noch nicht rausgestellt werden.
  dhl
 Team-Info
 Team-Kontakt




5

Wetter-Meldungen

CO2-Deutschland

468 ppm
14.08.2026 23:32
mehr

Zitat des Tages

    "Lieben heißt, einen anderen Menschen so sehen zu können, wie Gott ihn gemeint hat."

    Fjodor M. Dostojewskij