Eilverordnung zum Bienenschutz

Agrartipp, 08.08.2015

Welche Getreidebeizstoffe das BMEL nun verbietet.

In einer Eilverordnung zum Bienenschutz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum 20.07.2015 die Anwendung einiger Beizwirkstoffe verboten.

Betroffen von dieser Verordnung sind Mittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam.

Verboten ist nun sowohl die Einfuhr und Inverkehrbringung als auch die Aussaat von Wintergetreide, welche mit den genannten Wirkstoffen angebeizt wurde.

(Quelle: Landwirtschaftskammer NRW)
Bild: Achim Otto

 

  Redaktion
 Team-Info
 Team-Kontakt




5

Wetter-Meldungen

CO2-Deutschland

462 ppm
13.05.2026 09:12
mehr

Zitat des Tages

    "Ich glaube, dass die Ungeduld, mit der man seinem Ziele zueilt, die Klippe ist, an der gerade oft die besten Menschen scheitern."

    Friedrich Hölderlin