Alpenstraßen

Alpenpässe, 20.02.2011

ÖSTERREICH

Die Autobahnen und Hauptdurchzugsstrecken sind frei befahrbar.

Für Fahrten über höher gelegene Berg- und Passstraßen ist Winterausrüstung erforderlich.

Die Wintersperren: Furkajoch, Hahntennjoch, Silvretta-Hochalpenstraße, Timmelsjoch, Staller Sattel, Großglockner-Hochalpenstraße, Maltatal-Hochalmstraße, Nockalmstraße und Sölkpass.


SCHWEIZ

Die Zufahrten zu den Straßentunnels und Autoverladestationen sind frei befahrbar.

Schneebedeckt sind die Pässe Bernina, Lukmanier und Pillon sowie die Strecke Langwies – Arosa.

Der Lukmanier hat Nachtsperre von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr.

Die Wintersperren: Albula, Col de la Croix, Flüela, Forcola di Livigno, Furka, Glaubenbüelenpass, Grimsel, Gr. St. Bernhardpass, Klausen, Nufenen, Oberalp, San Bernardinopass, St. Gotthard, Splügen, Susten und Umbrail.


ITALIEN

Die Brennerautobahn und die übrigen Hauptdurchzugsstrecken sind ungehindert befahrbar.

Für Fahrten über höher gelegene Straßen ist Winterausrüstung erforderlich.

Der Jaufenpass hat Nachtsperre von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr.

Die Wintersperren: Gavia, Penserjoch, Stilfserjoch und Würzjoch.


FRANKREICH

Für Fahrten über die offenen Pässe und in die Skigebiete ist Winterausrüstung erforderlich. Ketten sollten mitgeführt werden.

Schneekettenpflicht besteht für die Pässe Larche und Vars sowie zahlreiche Zufahrten in die Wintersportgebiete.

Die Wintersperren: Agnel, Allos, Cayolle, Croix-de-Fer, Galibier, Glandon, Iseran, Izoard, Kl. St. Bernhardpass, Lombarde, Mont-Cenis und Restefond/La Bonette.



ADAC Verkehrsredaktion
  Quelle: ADAC
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    "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."

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